Marsch für Menschenrechte – Filmabend und Podiumsdiskussion – 10. Dezember 2014

Internationaler Marsch für Menschenrechte mit Filmabend und Podiumsdiskussion am Mittwoch, dem10. Dezember 2014

Am 10. Dezember ist Internationaler Menschenrechtstag. Zu diesem Ereignis veranstalten Jugend für Menschenrechte Österreich, BhÖ-JÖ – Tibeter Jugend Österreich und TGÖ- Tibeter Gemeinschaft Österreich einen Aktionstag rund um das Thema Menschenrechte.

Marsch für Menschenrechte:

Treffpunkt: 16:45 Uhr am Heldenplatz, 1010 Wien. Gemeinsam marschieren wir durch die Wiener Innenstadt zum C3. Dabei werden die Menschenrechte vorgelesen. Wir möchten damit zeigen, dass Menschenrechte von einem idealistischer Traum zu einer globalen Realität gemacht werden müssen.

Filmabend & Podiumsdiskussion:

Treffpunkt: 18:00 Uhr im C3 – Centrum für Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, 1090 Wien. FREIER EINTRITT! Es werden drei signifikative Filme betreffend Menschenrecht gezeigt: „Die Geschichte der Menschenrechte“, präsentiert von Jugend für Menschenrechte „FREE CHINA: Der Mut, zu glauben.“ (Englisch mit deutschen Untertiteln/ Michael Perlman/ NTD and World2be Production), Dokumentarfilm von NTD Television „Verbotenes Tibet.“ Zensurierte Berichterstattungen. Film-Beitrag von BHÖ-JÖ und TGÖ anschließend Diskussion über die Filme und das Thema „Menschenrechte, universell, unteilbar, unveräußerlich“ Gemeinsam wollen wir mit dem Marsch, Filmabend und der Podiumsdiskussion sensibilisieren, wachrütteln und Bewusstsein schaffen. Ausgehend von historischen Hintergründen und dem Status Quo möchten wir Zukunftsperspektiven aufzeigen. Menschenrechte und ihre Nicht-Einhaltung betreffen jeden von uns. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf alle, die nicht wegschauen, sondern mitgestalten! Hintergründe Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948): Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat eine Reihe anderer Menschenrechtsgesetze und -abkommen auf der ganzen Welt angeregt. 1948 hatte die neue Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen bereits die Aufmerksamkeit der Welt gewonnen. Unter dem dynamischen Vorsitz von Eleanor Roosevelt, der Witwe des Präsidenten Franklin Roosevelt, selbst eine Menschenrechtsverfechterin und UN-Delegierte der Vereinigten Staaten, begann die Kommission mit dem Entwurf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Roosevelt, der die Erklärung die Inspiration zu verdanken hat, nannte sie eine internationale Magna Carta für die gesamte Menschheit. Sie wurde am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet. In ihrer Präambel und in Artikel 1 verkündet die Erklärung eindeutig die allen Menschen innewohnenden Rechte: „Die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte haben zu Akten der Barbarei geführt, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und es wurde verkündet, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt … Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verpflichteten sich zur Zusammenarbeit, um die dreißig Artikel der Menschenrechte zu fördern, die zum ersten Mal in der Geschichte in einem einzigen Dokument zusammengestellt und festgelegt worden waren. Folglich sind viele dieser Rechte in diversen Formen heute Teil des Verfassungsrechts demokratischer Nationen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist somit nach dem unermesslichen Leid, der Zerstörung und der Barbarei zweier Weltkriege entstanden, um sicherzustellen, dass so etwas nie wieder passiert. Nichtsdestotrotz gibt es derzeit ‑ 66 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ‑ weltweit unzählige Kriege und gewalttätige Konflikte. So gab es im Jahr 2013 laut Konfliktbarometer des Heidelberger Instituts für Internationale Konfliktforschung1 weltweit insgesamt 221 gewalttätige Konflikte und Kriege. Laut Amnesty International Report 20132 wurden im Jahr 2012 in 112 Staaten Menschen gefoltert, und in 101 Staaten das Recht auf freie Meinungsäußerung unterdrückt. In 80 Staaten fanden unfaire Gerichtsverfahren statt, 57 Staaten hielten gewaltlose politische Gefangene in Haft. In 21 Staaten wurden Todesurteile vollstreckt. In über 50 Staaten waren Sicherheitskräfte für rechtswidrige Tötungen verantwortlich. In 36 Staaten fanden rechtswidrige Zwangsräumungen statt, in 31 Staaten fielen Menschen dem Verschwindenlassen zum Opfer. Anfang 2012 waren 12 Millionen Menschen staatenlos, 15 Millionen Menschen waren im Jahr 2012 auf der Flucht. Und diese Statistik ist nicht erschöpfend, sondern bezieht sich lediglich auf jene 159 Länder, die Amnesty in den Report aufgenommen hat. Sie zeigt auf schockierende Art und Weise, dass auch 66 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in weit mehr als der Hälfte aller Staaten massive Menschenrechtsverletzungen geschehen. Und bis heute gibt es keinen Staat auf der Welt, in dem die Menschenrechte zur Gänze eingehalten werden.

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